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finanzen4 Angaben auf Geschäftspapieren und Webseiten

Seit 1.1.2010 für eingetragene Unternehmen zwingend


Gemäß § 14 UGB haben in das Firmenbuch eingetragene Unternehmen auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die auf Papier oder in elektronischer Form an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, u. a. zwingend die Rechtsform, den Sitz, die Firmenbuchnummer und das Firmengericht anzugeben. Diese Angaben gelten auch für Webseiten. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden dazu vom Firmenbuchgericht durch eine Zwangsstrafe angehalten.


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Di, 22.5.2012, 17.00 bis 20.00 Uhr
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