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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel

Ein Überblick, damit auch Sie nichts vergessen!

Steuersparen am Jahresende

Gibt es Möglichkeiten, durch sinnvolle Maßnahmen die Steuer für das Jahr 2011 zu reduzieren? Auf diese Frage möchten wir im folgenden Beitrag ein paar Antworten geben. Noch ist genügend Zeit, noch kann man überlegt handeln und nicht in letzter Minute agieren.

Steuerliche „Ideen“ Unternehmer

Investitionen und sonstige Ausgaben
Sollte man sich überlegen, noch heuer eine Investition zu tätigen, so steht die halbe Jahresabschreibung zu. Alle Wirtschaftsgüter, die unter € 400  kosten, können sofort als Ausgaben geltend gemacht werden und mindern den Gewinn. Besonders interessant ist auch heuer der neue Gewinnfreibetrag (Nachfolger des Freibetrages für investierte Gewinne).

Spenden als Betriebsausgaben
Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Institutionen sind bis maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennwert von mindestens 50 % des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein.

Gewinnfreibetrag
Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit, durch Investitionen Steuer zu sparen.
Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Jahresgewinnes 2011. Dabei gewährt der Gesetzgeber für € 30.000 automatisch den Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900 (= 30.000 x 13 %). Übersteigt der Jahresgewinn € 30.000, kann für den übersteigenden Teil der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Ein Beispiel: Beträgt der Gewinn € 130.000, wird automatisch der Grundfreibetraq in der Höhe von 13 % von € 30.000, also € 3.900 berücksichtigt. Für die verbleibenden € 100.000 können durch Investitionen in Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter noch einmal 13 %, also € 13.000 gewinnmindernd geltend gemacht werden. In Summe beträgt dadurch die Steuerersparnis € 16.900 bzw. nach Steuern € 8.450.
Es ist der Gewinn des Jahres 2011 zu schätzen, damit die ungefähre Höhe des voraussichtlichen Freibetrages errechnet werden kann. Eine Hochrechnung dafür wird im Regelfall aus den gebuchten Belegen bis zum Monat September erstellt.

Vorziehen von Betriebsausgaben
Durch Vorziehen von Betriebsausgaben wie Mieten oder Medikamente betreffend das Jahr 2012 in das Jahr 2011 kann das steuerliche Ergebnis in 2011 gesenkt werden. Es dürfen jedoch nur Ausgaben geltend gemacht werden, die tatsächlich das Jahr 2012 betreffen, nicht auch das Jahr 2013. Nachteil: Wer diese Vorauszahlung im Folgejahr unterlässt, muss dann die „erwirtschaftete“ Steuer wieder zurückzahlen. Sollte man bereits vergangenes Jahr vorausgezahlt haben, ist es im Regelfall sinnvoll, dies auch heuer wieder zu tun.

Aufbewahrungsfrist
Zum Jahresende läuft die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen des Jahres 2004 aus. Diese können daher ab 1.1.2012 vernichtet werden. Belege, die mit anhängigen Berufungsverfahren oder mit Grundstücken in Verbindung stehen, sind jedoch weiterhin aufbewahrungspflichtig. Selbstverständlich gilt dies auch für Verträge, die noch gültig sind.

Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter

Zusatzpensionen bzw. Risikoabsicherung für MitarbeiterInnen
Der Abschluss von Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen ist bis zu € 300 pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Man kann auch für alle Arbeitnehmer oder nur für bestimmte Gruppen einen Pensionskassenvertrag abschließen. „Normalerweise wird hierbei das beitragsorientierte Modell gewählt, bei welchem maximal zehn Prozent des Jahresbruttoeinkommens in die Pensionskasse eingezahlt werden kann.“ Es fallen hierbei keine Lohnnebenkosten an, die spätere Auszahlung wird jedoch der Lohnsteuer unterworfen.

Geschenke an MitarbeiterInnen und Betriebsveranstaltungen
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als Weihnachtsgeschenk sind innerhalb eines Freibetrages von € 186 für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt auch für Gutscheine oder Goldmünzen. Das gilt selbstverständlich auch für Geburtstagsgeschenke, aber alle Geschenke während des Jahres werden unter Berücksichtigung des Freibetrags zusammengezählt.
Kosten von Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu € 365 erlaubt, ohne dass eine Steuer- und Sozialversicherungspflicht beim Arbeitnehmer entsteht.
Es ist auch denkbar, Essenbons an Mitarbeiter steuerfrei abzugeben.


Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten
Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens € 500,-- pro Kind und Kalenderjahr sind steuerlich absetzbar, wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Zahlung muss entweder direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. an die Betreuungsperson oder mittels Gutschein des Arbeitgebers, der nur bei einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung einlösbar ist, gezahlt werden.


Steuerliche „Ideen“ für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben
Prämien für freiwillige Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen sind nach wie vor bis zum einem jährlichen Höchsteinkommen von € 36.400 zu einem Viertel von € 2.920 absetzbar.
Zwischen € 36.400 und € 50.900 gibt es eine Einschleifregelung, darüber hinaus können diese nicht mehr abgesetzt werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf € 5.840. In der Praxis hat diese Sonderausgabenregelung für Ärzte wenig Bedeutung. Der Nachkauf von Pensionszeiten darf übrigens unbeschränkt abgesetzt werden. Beim Kirchenbeitrag beträgt die Obergrenze € 200.

Außergewöhnliche Belastungen
Ausgaben beispielsweise für Arzt, Medikamente, Spital, Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können im Jahr der Bezahlung unter dem Titel außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Steuerwirksam werden diese jedoch erst, wenn der vom Einkommen abhängige Selbstbehalt in Höhe von sechs bis 12 Prozent in Abhängigkeit vom Einkommen überschritten wird. Für andere Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen, Behinderungen oder auswärtige Berufsausbildungen gibt es unabhängig von der tatsächlichen Höhe der geleisteten Zahlungen fixe Absetzbeträge.

Spenden
Wurden bis 2008 die absetzbaren Spenden sehr restriktiv gehandhabt, so gilt ab 2009 eine wesentlich erweiterte Spendenliste. Den Link dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.die-steuerberater.at rechts unten im „Blackboard“ oder direkt auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at. Die Höhe der Spenden ist mit 10 % der Vorjahreseinkünfte begrenzt.

Kinderbetreuungskosten
Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind steuerlich ohne Selbstbehalt absetzbar. Der Maximalbetrag beträgt € 2.300,-- pro Jahr und Kind. Als Kinderbetreuungskosten gelten Kosten von der angestellten Oma über den Kindergarten bis zum Hort. Es sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, um die gezahlten Gelder steuerlich geltend machen zu können.

Spekulationsverluste realisieren
Wer im Jahr 2011 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr) sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann.

Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen
Wer als aktiver Erwerbstätiger heuer noch mindestens € 2.313,36 in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert, erhält für 2011 die mögliche Höchstprämie von 8,5 %, das sind € 197,-- gefördert.
Wer als Bausparer den Maximalbetrag von € 1.200,-- einzahlt, bekommt eine staatliche Prämie in Höhe von € 36,-- gutgeschrieben.

 


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Di, 22.5.2012, 17.00 bis 20.00 Uhr
Praxisniederlegungsseminar
Arbeitszeitaufzeichnungen bei REGELMÄSSIGER Beschäftigung
Arbeitszeitaufzeichnungen bei UNREGELMÄSSIGER Beschäftigung
Kirchenbeitrag Berechnung
Liste der begünstigten Spendenempfänger
Rechnungsmerkmale gem. §11 UStG (Stand 2011)
Reisegebühren 2011
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