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NEWS
Steuersparen am Jahresende

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Höchste Zeit, sich Gedanken über den einen oder anderen Steuer-€uro zu machen

Tipps für Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:

 

Der wichtigste Tipp für Einnahmen-Ausgaben-Rechner : Der Freibetrag für investierte Gewinne (FBIG)

 

Einnahmen-Ausgaben-Rechner, also auch fast alle selbständigen Ärzte, können auch heuer wieder bis zu 10 % ihres Gewinnes, maximal 100.000 €, einkommensteuerfrei stellen, wenn sie in diesem Ausmaß investieren.

 

Als begünstigte Investitionen gelten:

- Neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Nicht begünstigt sind Gebäude, PKWs, Kombis oder gebrauchte Anlagen.

- Als begünstigte Investitionen gilt auch die Anschaffung von Wertpapieren (Anleihen und Anleihefonds), die vier Jahre lang gehalten werden.

 

Ein Berechnungsmodul für den Freibetrag für investierte Gewinne finden Sie unter "Blackboard" auf unserer Homepage.

 

Investitionen - Halbjahresabschreibung noch kurz vor Jahresende

Grundregel: Investitionen sind nur sinnvoll, wenn diese auch betriebswirtschaftlich notwendig sind.

Sollten Sie sich noch überlegen, eine Investition zu tätigen, so steht Ihnen heuer noch die halbe Jahresabschreibung zu. Alle Wirtschaftsgüter, die unter € 400,-- inkl. Ust (gilt nur bei Ärzten ohne Vorsteuerabzug) kosten, können sofort als Ausgaben geltend gemacht werden und mindern den Gewinn.

Dabei muss allerdings der neue Freibetrag für investierte Gewinne beachtet werden

 

Die neue Selbständigenvorsorge ab 1.1.2008

 

Ärzte könen sich bis spätestens 31.12.2008 entscheiden, ob sie an der neuen Selbständigenvorsorge teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bis Ende 2008 (bzw. im Falle eines Berufseintrittes nach dem 31.12.2007 innerhalb von 12 Monaten nach dem Berufsantritt) einen entsprechenden Antrag bei der Vorsorgekasse ihrer Wahl stellen. Es stehen 9 Vorsorgekassen zur Auswahl.

 

Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage.

 

Ihre Vorteile:

Die einbezahlten Beiträge sind steuerlich voll absetzbar.

Die Veranlagung ist steuerfrei.

Im Falle der Auszahlung werden die Beträge mit nur 6 % besteuert. Wenn die Auszahlung in Form einer Rente vorgenommen wird, ist diese zur Gänze steuerfrei.

 

Vorauszahlungen von Betriebsausgaben

Durch Vorziehen von Betriebsausgaben (zB Mieten, Medikamente, Zahngold) betreffend das Jahr 2009 in  das Jahr 2008 kann das steuerliche Ergebnis gesenkt werden. Es dürfen nur Ausgaben geltend gemacht werden, die tatsächlich das Jahr 2009 betreffen, nicht auch das Jahr 2010.

Tipp: Sollten Sie bereits vergangenes Jahr vorausgezahlt haben, ist es im Regelfall sinnvoll, dies auch heuer wieder zu tun.

 

Versicherungen für Dienstnehmer/innen

Der Abschluss von Lebens(Kranken/Unfall)versicherungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen ist bis zu € 300,-- pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei.

Sie können auch für alle Arbeitnehmer/innen oder nur für bestimmte Gruppen einen Pensionskassenvertrag abschließen. Normalerweise wird das beitragsorientierte Modell gewählt, bei welchem maximal 10 % des Jahresbruttoeinkommens in die Pensionskasse eingezahlt werden kann. Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Die Auszahlung wird der Lohnsteuer unterworfen.

 

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als (Weihnachts-)geschenk sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,-- steuerfrei - gilt auch für Gutscheine, Goldmünzen. (Achtung! Alle Geschenke während des Jahres werden zusammengezählt)

 

Kosten von Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeier, Betriebsausflug)

Pro Arbeitnehmer und Jahr dürfen € 365,-- für diverse Betriebsfeiern und Ausflüge aufgewendet werden, ohne dass Steuer- und Sozialversicherungspflicht entsteht.

 

Bildungsfreibetrag

Fortbildungen für Mitarbeiter werden mit einem Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % belohnt.

TIPP: Alternativ dazu können Unternehmen, welche wegen ihrer steuerlichen Verluste durch den Rost fallen würden, eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % geltend machen.

 

Ende der Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufwendungen

Zum 31.12.2008 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen des Jahres 2001 aus. Diese können daher ab 1.1.2009 vernichtet werden. Belege, die mit anhängigen Berufungsverfahren bzw. mit Grundstücken in Verbindung stehen, sind weiterhin aufbewahrungspflichtig. Selbstverständlich gilt dies auch für Verträge, die noch gültig sind.

 

 

Tipps für alle Steuerpflichtigen

 

Versicherungen:

Prämien für freiwillige Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen sind nach wie vor bis zum einem jährlichen Höchsteinkommen von € 36.400 zu einem Viertel von € 2.920,-- absetzbar. Zwischen € 36.400 und € 50.900 gibt es eine Einschleifregelung, darüber hinaus können diese nicht mehr abgesetzt werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf € 5.840,--.

 

Pensionszeitennachkauf:

Nachkauf von Pensionszeiten darf unbeschränkt abgesetzt werden.

 

Kirchenbeitrag:

Beim Kirchenbeitrag gibt es die Obergrenze von € 100,--. Auf unserer Homepage finden Sie im "Blackboard" einen Link zur Berechnung des Kirchenbeitrages.

 

Spendenbegünstigung:

Spenden sind nur dann abzugsfähig, wenn die Institutionen in der Liste des BMF angeführt sind. Diese Liste enthält Forschungseinrichtungen, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc. Auch Spenden an Katastrophenopfer sind für selbständige Ärzte unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie auf unserer Homepage unter "Blackboard".

 

Außergewöhnliche Belastungen:

Ausgaben für zB Arzt, Medikamente, Spital, Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können im Jahr der Bezahlung geltend gemacht werden. Steuerwirksam werden diese jedoch erst, wenn der vom Einkommen abhängige Selbstbehalt in Höhe von 6 % bis 12 % - je nach Einkommen - überschritten wird.

Für andere Belastungen wie zB Unterhaltszahlungen, Behinderungen oder auswärtige Berufsausbildungen gibt es fixe Absetzbeträge.

 

Anspruchsverzinsung

Seit 1. Oktober hat wieder die Anspruchsverzinsung begonnen. Für Steuernachzahlungen und Steuergutschriften beträgt der Zinssatz bis 14.10.2008 5,70 %, danach sinkt er auf 5,13 %. Tipp: Wenn Sie eine größere Nachzahlung erwarten, können Sie den Betrag an das Finanzamt vorauszahlen, dann entfallen die Anspruchszinsen

 

Arbeitnehmerveranlagung

Bis Ende 2008 können Sie noch die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 nachholen. Für das Jahr 2007 haben Sie noch bis Ende 2012 Zeit.


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Di, 28.9.2010,
19 bis 21 Uhr
Betriebsprüfung in der Arztpraxis
Sa, 2.10.2010,
09 bis 17.30 Uhr
Praxisgründerseminar
Di, 9.11.2010,
19 bis 21 Uhr
Steuersparen am Jahresende
Arbeitszeitaufzeichnungen bei REGELMÄSSIGER Beschäftigung
Arbeitszeitaufzeichnungen bei UNREGELMÄSSIGER Beschäftigung
Kirchenbeitrag Berechnung
Liste der begünstigten Spendenempfänger
Rechner - Freibetrag für investierte Gewinne
Rechnungsmerkmale gem. §11 UStG (Stand 2010)
Reisegebühren
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