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Bis 30.04.2011: Einreichung der Steuererklärungen 2010 in Papierform. Wenn Sie eine Steuerberatungskanzlei vertritt, wird diese Frist automatisch bis 31.03.2012 verlängert.
Bis 30.6.2011: Einreichung der Steuererklärungen 2010 FinanzOnline. Wenn Sie eine Steuerberatungskanzlei vertritt, wird diese Frist automatisch bis 31.03.2012 verlängert.
Bis 30.09.2011: Erklärung Arbeitnehmerveranlagung 2010 L1 in Papierform oder FinanzOnline sowie Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung EVZ 2011
Ab 01.10.2011: Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen in der Einkommensteuer
Bis 31.12.2011: Ablauf der Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2006 bzw. für den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
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