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Ermittlung des Sachbezugswertes für Betriebsveranstaltungen
Grundsätzlich ist die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von EUR 386,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr steuerfrei. Bei Überschreiten dieses Betrages ...
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... hat jedoch eine Ermittlung des betreffenden Sachbezugswertes zu erfolgen.
Übersteigen in einem Betrieb die Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen den mit der Anzahl der Dienstnehmer vervielfachten Wert des steuerfreien Sachbezuges in Höhe von EUR 386,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr und haben die einzelnen Dienstnehmer die betreffenden Betriebsveranstaltungen in einem unterschiedlichen Ausmaß besucht, sodass manche Dienstnehmer diesen Freibetrag offensichtlich über- und manche unterschritten haben, muss der Dienstgeber zur Ermittlung der betreffenden Sachbezüge für den einzelnen Dienstnehmer entsprechende Aufzeichnungen über die erfolgte Teilnahme an den Betriebsveranstaltungen führen.
Tipp: Da diese Aufzeichnungen nachträglich oft nicht mehr erstellt werden können, empfiehlt es sich daher, diese Aufzeichnungen für jede einzelne Betriebsveranstaltung zu führen, auch wenn die betreffenden Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind.
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