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SKP Standardisierte Kurzprüfung

Schnelle Prüfung für die "Braven"

Um die Prüfungsdichte zu erhöhen, hat das Finanzministerium die Standardisierte Kurzprüfung (SKP) eingeführt.

Von der SKP sind nur „unauffällige“ Unternehmen erfasst, das sind solche, die das Finanzamt als Nichtrisikofälle einstuft. Denn: Ein Zweck der SKP ist es, zu verhindern, dass sich diese Unternehmen in Sicherheit wiegen.

Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel nur ein Jahr und läuft im Großen und Ganzen wie eine normale Außenprüfung (früher: Buch- und Betriebsprüfung) ab. Dabei wird die SKP auf wesentliche Prüffelder etwa Grundaufzeichnungen oder Einnahmen-Erfassung eingeschränkt. Dem Steuerberater und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.

Neben dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit legt das Finanzamt Wert auf die Mitwirkung von Seiten des Steuerberaters und des Unternehmers. Diese Punkte dienen als Indikatoren dafür, ob die Prüfung auf ein Jahr beschränkt bleibt.

Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten wird die SKP zu einer „normalen“ Betriebsprüfung. Das bedeutet, dass der Zeitraum auf zumindest drei Jahre ausgedehnt und auch die Prüffelder erweitert werden.

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