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Aufgrund des aktuellen "Salzburger Lohnsteuerprotokolls" Ende letzten Jahres ist eine in der Praxis bis dato übliche Aufteilung von Bonifikationen und Prämien auf 13 bis 14 Teilbeträge zur Ausnutzung des Jahressechstels und damit zusammenhängender 6 %-Besteuerung in Hinkunft nicht mehr möglich. Die Akontierungen stellen zwar einen das Jahressechstel erhöhenden laufenden Bezug dar, jedoch betrifft die Abrechnung des Jahresspitzels nach Ansicht der Finanzverwaltung keine Sonderzahlung, sondern lediglich die Aufrollung und Korrektur eines laufenden Bezuges, sodass dafür die 6 %-Begünstigung nicht mehr zusteht. Diesbezüglich wurden auch die Lohnsteuerrichtlinien entsprechend geändert und das bis dato gegenteilige Beispiel in Rz 11050 ersatzlos gestrichen.
Steuertipp: Wollen Sie das Jahressechstel weiterhin entsprechend ausnützen, so empfehlen wir, eine Bonifikationsregelung derart zu gestalten, dass zwei verschiedene Bonifikationsansprüche bestehen, beispielsweise eine laufende Bonifikation auf Umsatzbasis und eine einmalige jährliche Sonderzahlung auf Basis des Ergebnisses oder umgekehrt.
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