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NEWS
Wertpapiere, welche 2007 für den FBiG gekauft wurden, können 2011 steuerfrei veräußert werden

Achtung! Die Behaltefrist muss exakt eingehalten werden.

Gegen Jahresende kommt es leider immer wieder zu Engpässen, da .......

...einerseits mit 01. Oktober für das laufende Jahr möglicherweise höhere Investitionen in Anlagegüter oder Wertpapiere zu erfolgen haben, um eine steuerliche Optimierung zu erreichen.
 
Neben der Möglichkeit die Wertpapierkäufe über diverse Banken fremd zu finanzieren ergibt sich aus der Regelung des Gewinnfreibetrages, bzw. des früheren „Freibetrages für investierte Gewinne“ selbst eine interessante Überlegung.

Der Freibetrag für investierte Gewinne konnte erstmalig im Jahr 2007 in Anspruch genommen werden. Hat man daher damals im Jahr 2007 Wertpapiere gekauft sind diese nach Ablauf von 4 Jahren für allfällige Dispositionen verwertbar; d.h. Ende 2011 sollten bei vielen Ärzten die ersten Wertpapierkäufe aus dem Jahr 2007 „frei werden“. Diese können dann für die Neuanschaffungen verwendet werden und so zumindest einen Teil einer allfälligen Liquiditätslücke schließen.

Der Verkauf der Wertpapiere 2007 darf aber keinen Tag zu früh erfolgen. Es muss unbedingt die 4-Jahresfrist genau eingehalten werden. Dies bedeutet aber auch, dass Verkaufserlöse aus Käufen, die im Dezember 2007 getätigt wurden, aus zeitlichen und banktechnischen Abwicklungsgründen dieses Jahr möglicherweise noch nicht gleich für Neukäufe verwendet werden können.

Steht der Erlös aus dem Wertpapierverkauf unter Umständen erst Anfang 2012 zur Verfügung, könnte man aber mit der Bank über eine kurzfristigste Zwischenfinanzierung verhandeln bis die Wertpapiere 2007 definitiv zur Verfügung stehen.

Die Überlegung der Finanzierung neuer Wertpapiere aus dem Verkauf der alten Wertpapiere ist ab diesem Jahr jährlich anzustellen, wenn in der Vergangenheit jedes Jahr in Wertpapiere investiert wurde und jetzt jedes Jahr eine freie „Jahrestranche“ zur Verfügung steht.


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