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Im Rahmen des im Oktober 2011 abgehaltenen Salzburger Steuerdialoges hat das BMF seine Rechtsansicht hinsichtlich dem Dienstreisebegriff bei Außendienstmitarbeitern für Fahrten vom Wohnsitz in die Firmenzentrale wie folgt dargelegt:
Entgegen der allgemeinen Ansicht des VwGH, wonach für Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte niemals der Dienstreisebegriff angewendet werden kann, ist nach Ansicht des BMF bei Außendienstmitarbeitern, die in der Regel ihre Tätigkeit von Ihrer Wohnung aus antreten und in der Firmenzentrale (oder auch einer Betriebsstätte) über keinen Arbeitsplatz verfügen und dort auch keine üblichen Innendiensttätigkeiten verrichten und überdies nur gelegentlich (z.B. zu Schulungszwecken,…) die Firmenzentrale aufsuchen, die Anwendung des Dienstreisebegriffes möglich.
Dies bedeutet, dass für diese Fahrten steuerfreie Kostenersätze (km-Geld) und auch steuerfreie Tagesdiäten (bei vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen) ausbezahlt werden können.
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