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Aus der Praxis: Die Steuerpflichtige kaufte am 21. Februar 2005 in einer Wiener Boutique eine der populärsten Handtaschenmodelle der Luxusmarke Hermès, eine "Kelly Bag" (benannt nach der Schauspielerin und Fürstin Gracia Patricia von Monaco) für iHv. 4.341,67 € netto. In den Berufungsjahren 2005, 2006 und 2007 machte sie jeweils eine Jahres-AfA iHv. 431,17 € sowie für das Jahr 2005 die Vorsteuer iHv. 487,91 € geltend.
Der Unabhängige Finanzsenat meinte dazu, dass diese Handtasche auch dann einen Privataufwand darstelle, wenn sie als Aktentasche bei der Betreuung einer exklusiven Klientel eingesetzt wird.
Fazit: Damenhandtaschen werden als "dekoratives, stilvolles Accessoire zur Kleidung" angesehen und sind als solche steuerlich nicht absetzbar.
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