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Für Nachforderungen und Gutschriften aus Einkommensteuerbescheiden für das Jahr 2009, die nach dem 30. September 2010 veranlagt werden, verrechnet das Finanzamt wie jedes Jahr Anspruchszinsen.
Die Zinsen betragen derzeit 2,37 % und werden kontokorrentmäßig, also wie auf einem Girokonto, berechnet. Wenn die Zinsen den Betrag von € 50,-- nicht überschreiten, werden diese nicht festgesetzt. Die Verzinsung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.
Beispiel: Ist eine Nachzahlung für das Jahr 2009 in Höhe von € 15.000,-- fällig, so reicht es, wenn das Geld am 20.11.2010 am Finanzamtskonto einlangt, da erst zu diesem Zeitpunkt die 50,-- € Freigrenze überschritten wird. Danach werden allerdings die Zinsen in voller Höhe vorgeschrieben.
Wenn Sie den Steuerbescheid nicht bis zum 30. September erhalten haben, können Sie durch Vorauszahlung in Höhe der zukünftigen Nachforderung die Vorschreibung von Anspruchszinsen vermeiden.
TIPP: Falls Sie das Gefühl haben, dass es zu einer Nachzahlung kommt, informieren Sie uns, dann können wir Ihnen bekannt geben, ob eine Vorauszahlung sinnvoll ist oder nicht. (Gilt nur für diejenigen, die den Bescheid 2009 noch nicht erhalten haben)
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