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NEWS
Spenden Absetzbare Kirchenbeiträge und Ausweitung der Spendenbegünstigung ab 2012

Ab 2012 sind auch Spenden an Feuerwehren, Tierheime und Umweltschutzorganisationen absetzbar, weiters erfolgt eine Erhöhung des absetzbaren Kirchenbeitrages

Ab 1. Januar 2012 sind zusätzlich zu den bereits bisher im Rahmen der Sonderausgaben oder Betriebsausgaben absetzbaren Spenden auch Spenden an Feuerwehren, Tierheime und Umweltschutzorganisationen absetzbar. Als abzugsfähige Sonderausgaben sind dabei Geldspenden in Höhe von maximal 10% der Vorjahreseinkünfte möglich. Im Rahmen von Betriebsausgaben können in diesem Zusammenhang auch Sachspenden geleistet werden. Die gemeinsame Höchstgrenze (für Geld- und Sachspenden) im Rahmen der Betriebsausgaben beträgt 10% des Vorjahresgewinnes. Weiters erfolgt ab 2012 eine Erhöhung des als Sonderausgaben absetzbaren Kirchenbeitrages von derzeit EUR 200,-- auf EUR 400,--.

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Di, 22.5.2012, 17.00 bis 20.00 Uhr
Praxisniederlegungsseminar
Arbeitszeitaufzeichnungen bei REGELMÄSSIGER Beschäftigung
Arbeitszeitaufzeichnungen bei UNREGELMÄSSIGER Beschäftigung
Kirchenbeitrag Berechnung
Liste der begünstigten Spendenempfänger
Rechnungsmerkmale gem. §11 UStG (Stand 2011)
Reisegebühren 2011
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